BauKG

Planungs- und Baustellenkoordination lt. BauKG

Baustellenkoordination ist für den Bauherrn gesetzlich vorgeschrieben und im Bau KG geregelt. Sie dient nicht nur der Sicherheit auf Baustellen sondern hilft auch, Zusatzkosten für Arbeitssicherheit und -durchführung zu optimieren. Es werden dadurch Arbeitsunfälle und unnötiger Ärger vermieden sowie Baukosten gespart!

  • Bauverzögerungen sind der Kostensteigerungsfaktor Nr. 1, den Sie auf diese Weise nahezu ausschalten können
  • Baustellenkoordination gewährleistet einen reibungslosen Bauablauf – die Basis effizienten Bauens
  • Eine realistische Terminplanung ist kein Problem mehr und die Bauzeit kann auf das notwendige Minimum reduziert werden
  • Durch die Einhaltung gängiger Sicherheitsstandards werden Unfälle vermieden. Die damit verbundenen Unannehmlichkeiten, Verzögerungen und Ärgernisse mit Behörden, Versicherungen, etc. können so erst gar nicht entstehen. 
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